<!--[0-->Verordnung über die Arbeitsvergütung von Strafgefangenen (2013/2014)<!--]-->
Verordnung über die Arbeitsvergütung von Strafgefangenen (2013/2014)
Verordnung vom 16.12.2013

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für Strafgefangene einheitliche Stundensätze fest – von €5,49 bis €8,23 – und tritt am 1. Jänner 2014 in Kraft.
Bundesministerium für Justiz12/16/2013XXV
Gerichtswesen

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.01.2014
  • Festlegung der Bruttobeträge pro Arbeitsstunde für verschiedene Tätigkeiten von Strafgefangenen.
  • Unterscheidung nach Art der Arbeit: leichte Hilfsarbeiten (€5,49), schwere Hilfsarbeiten (€6,18), handwerksgemäße Arbeiten (€6,87), Facharbeiten (€7,54) und Vorarbeiterarbeiten (€8,23).
  • Die Verordnung tritt am 1. Jänner 2014 in Kraft und hebt die vorherige Verordnung von 2013 auf, wobei diese für vor diesem Datum entstandene Fälle weiterhin gilt.
  • Rechtsgrundlage ist § 52 Abs. 1 und 2 des Strafvollzugsgesetzes.
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Brandstetter Wolfgang, Dr.

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