<!--[0-->Änderungen der Gerichts‑ und Zahlungsordnung (2014)<!--]-->
Änderungen der Gerichts‑ und Zahlungsordnung (2014)
Verordnung vom 19.12.2013

Zusammenfassung

Die Verordnung 469/2013 ändert die Geschäftsordnung der Gerichte erster und zweiter Instanz sowie die Abbuchungs‑ und Einziehungsverordnung, führt neue elektronische Verfahren ein und legt neue Justizkonten fest. Inkrafttreten: 1. Januar 2014 (Geschäftsordnung), 1. Februar 2014 (AEV).
Bundesministerium für Justiz12/19/2013XXV
Finanzwesen
Gerichtswesen
Verwaltungsrecht

Schwerpunkte

  • Die Geschäftsordnung für Gerichte erster und zweiter Instanz wird neu strukturiert; Paragraphennummern werden in den Text eingefügt, um die Lesbarkeit zu verbessern.
  • Ein neuer Absatz (6) wird eingefügt, der bei elektronisch erstellten Reiserechnungen die Pflicht zur Vorlage einer handschriftlichen Rechnung aufhebt.
  • Ein neuer Unterabschnitt (2a) regelt, dass Beratungen und Abstimmungen des Vollzugssenats nach den Vorschriften des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) erfolgen.
  • Die Vorschreibungsbehörde muss fällige Beträge mit einer Lastschriftanzeige an den Schuldner senden und eine Zahlungsfrist von 14 Tagen setzen.
Image of politician Brandstetter Wolfgang, Dr.

Brandstetter Wolfgang, Dr.

Ohne Klub

Bundesminister für Justiz
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.