Zusammenfassung
Anpassung der Luftfahrtregeln an EU-Standards und Einbeziehung von Drohnen der Klasse 2.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie12/19/2013XXV
Verkehr
Verwaltung
Europäische Union
Schwerpunkte
- Einbeziehung von unbemannten Luftfahrzeugen der Klasse 2 in die bestehenden Regelungen.
- Möglichkeit, Urkunden für einen bestimmten Zeitraum bei der Behörde zu hinterlegen, um Löschungen zu vermeiden.
- Kennzeichen für Auftriebsflächen bleiben auch nach einem Austausch gültig, sofern die Änderung registriert wird.
- Detaillierte Vorgaben zur Grundausrüstung für Hängegleiter, Paragleiter und motorisierte Varianten (z.B. Höhenmesser, Rettungsschirm, Kopfschutz).
Dokumente (PDFs)
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