Änderung der Verordnung über die vorgezogene Lenkberechtigung Klasse B (2013)
Verordnung vom 20.12.2013Zusammenfassung
Die Verordnung 489/2013 ändert die Regelungen zur vorgezogenen Lenkberechtigung für die Klasse B. Sie reduziert einige Absätze, erweitert die theoretische Ausbildung auf 32 Unterrichtseinheiten und führt eine verpflichtende praktische Perfektionsschulung nach mindestens 3 000 km ein.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie12/20/2013XXV
Verkehr
Schwerpunkte
- Der Titel von § 1 wird gestrichen, sodass die Vorschrift keine eigene Überschrift mehr besitzt.
- In § 2 Abs. 1 wird der Einleitungssatz geändert und festgelegt, dass die theoretische Schulung mindestens 32 Unterrichtseinheiten (bzw. 12, wenn ein Basiskurs bereits absolviert wurde) umfasst.
- Der bisherige § 2 Abs. 3 wird komplett gestrichen.
- Es wird ein neuer Absatz eingefügt, der eine einstündige theoretische Einweisung mit Begleiter und Ausbilder nach Abschluss der Schulung, aber vor den Ausbildungsfahrten, vorschreibt.
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