Gesundheitstelematik‑Verordnung 2013 – Regelungen für elektronische Gesundheitsdaten
Verordnung vom 23.12.2013Zusammenfassung
Die Gesundheitstelematikverordnung 2013 legt fest, welche Rollen Gesundheits‑Dienstleister bei der elektronischen Datenverarbeitung übernehmen dürfen, definiert Sicherheitsstandards und regelt die zentrale Speicherung von Anbieterinformationen im eHealth‑Verzeichnisdienst.Bundesministerium für Gesundheit12/23/2013XXV
Gesundheit
Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert, welche Rollen Gesundheits‑Dienstleister bei der elektronischen Nutzung von Gesundheitsdaten übernehmen dürfen.
- Ein Verfahren zur Aktualisierung des Rollenkatalogs wird festgelegt, damit neue Rollen beantragt und aufgenommen werden können.
- Zulässige kryptografische Algorithmen werden bestimmt, um die Vertraulichkeit der elektronisch übermittelten Gesundheitsdaten zu gewährleisten.
- Die Eintragung, Aktualisierung und Austragung von Gesundheits‑Dienstleistern im eHealth‑Verzeichnisdienst wird geregelt, inklusive technischer Datenformate und Fristen.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.