Gesonderte Pauschalvergütung für Rechtsanwält*innen in lang dauernden Verfahren (2009‑2010)
Verordnung vom 27.12.2013Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass der Bund für das Jahr 2009 92 474,12 € und für das Jahr 2010 1 151 167,55 € als Pauschalvergütung an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zahlt, die in überdurchschnittlich langen Verfahren tätig waren.Bundesministerium für Justiz12/27/2013XXV
Finanzwesen
Verwaltungsorganisation
Schwerpunkte
- Der Bund zahlt eine gesonderte Pauschalvergütung an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die in überdurchschnittlich langen Verfahren tätig waren.
- Die Vergütung gilt für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die nach § 45 RAO bestellt wurden.
- Die lange Verfahrensdauer, für die die Pauschalvergütung gezahlt wird, ist in § 16 Abs. 4 RAO definiert.
- Für das Jahr 2009 beträgt die festgesetzte Gesamtsumme 92 474,12 €.
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