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Änderung der Aquakultur‑Seuchenverordnung (2013)
Verordnung vom 15.02.2013

Zusammenfassung

Die Verordnung erweitert die Aquakultur‑Seuchenverordnung: Sie fügt neue meldepflichtige Seuchen samt betroffenen Arten hinzu und definiert seuchenfreie Zonen mit einer Liste von zehn Beispielbetrieben.
Bundesministerium für Gesundheit2/15/2013XXIV
Umwelt
Gesundheit
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Schwerpunkte

  • Die Verordnung erweitert Anhang 1 der Aquakultur‑Seuchenverordnung um zahlreiche neue meldepflichtige Seuchen und die jeweils betroffenen Arten von Fischen, Weichtieren und Krebstieren.
  • Anhang 6 wird um eine Liste von zehn österreichischen Fischzuchtbetrieben ergänzt, die als Referenz für die Festlegung seuchenfreier Kompartimente dienen.
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Stöger Alois, diplômé

SPÖ

Bundesminister für Gesundheit
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