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Änderung der Abbuchungs‑ und Einziehungsverordnung (AEV) 2013
Verordnung vom 15.02.2013

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2013 ändert die Abbuchungs‑ und Einziehungsverordnung, legt neue Justizbankkonten fest, streicht mehrere Paragraphen und ergänzt Hinweise zu IBAN/BIC sowie zur Gebühreneinzugsermächtigung.
Bundesministerium für Justiz2/15/2013XXIV
Finanzwesen
Verwaltungsrecht

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.02.2013
  • In der Promulgationsklausel wird der Verweis von § 4 Abs. 5 auf § 4 Abs. 6 korrigiert.
  • Ein neuer Paragraph 1 definiert die Justizkonten bei der BAWAG P.S.K. und der Österreichischen Postsparkasse, inklusive IBAN und BIC.
  • Die Paragraphen 2‑4 und 7 werden vollständig gestrichen.
  • In § 5 wird ergänzt, dass das Konto durch Angabe von IBAN und das kontoführende Kreditinstitut durch BIC zu bezeichnen ist.
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Karl Beatrix, Mag. Dr.

ÖVP

Bundesministerin für Justiz
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