Schuldenbremsenverordnung – Regeln zur Berechnung des strukturellen Haushaltssaldos
Verordnung vom 22.03.2013Zusammenfassung
Die Schuldenbremsenverordnung legt fest, wie der strukturelle Haushaltssaldo des Bundes zu berechnen ist und führt ein Kontrollkonto ein, das jährliche Abweichungen erfasst. Sie definiert zentrale Begriffe wie Einmal‑ bzw. befristete Maßnahmen und den Konjunktureffekt.Bundesministerium für Finanzen3/22/2013XXIV
Finanzwesen
Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert den strukturellen Haushaltssaldo und legt fest, dass er als konjunkturbereinigter Saldo ohne einmalige oder befristete Maßnahmen zu berechnen ist.
- Der Konjunktureffekt wird aus der Differenz zwischen realem und potenziellem BIP multipliziert mit der Budgetsensibilität ermittelt.
- Ein Kontrollkonto erfasst jährlich Abweichungen des strukturellen Saldos; wird die Belastung größer als –1,25 % des BIP, muss der Bund konjunkturgerecht handeln.
- Einmalige bzw. befristete Maßnahmen gelten erst ab einer Budgetwirkung von mindestens 0,1 % des BIP, können aber zusammen mit anderen Ebenen die Schwelle überschreiten.
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