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Zulassung von FH‑Masterabsolvent*innen zum Doktoratsstudium
Verordnung vom 29.03.2013

Zusammenfassung

Die 87. Verordnung legt fest, welche Fachhochschul‑Masterabsolvent*innen zum Doktoratsstudium der technischen bzw. der Sozial‑ und Wirtschaftswissenschaften zugelassen werden können; sie trat am 29. März 2013 in Kraft.
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung3/29/2013XXIV
Hochschulausbildung

Schwerpunkte

  • Absolvent*innen von ausgewählten Fachhochschul‑Masterstudiengängen erhalten das Recht, zum Doktoratsstudium der technischen Wissenschaften zugelassen zu werden.
  • Absolvent*innen von ausgewählten Fachhochschul‑Masterstudiengängen erhalten das Recht, zum Doktoratsstudium der Sozial‑ und Wirtschaftswissenschaften zugelassen zu werden.
  • Die Verordnung tritt mit dem Tag ihrer Freigabe im Rechtsinformationssystem des Bundes in Kraft (29.03.2013).
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Töchterle Karlheinz, Dr.

ÖVP

Bundesminister für Wissenschaft und Forschung
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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