Änderung der Schiffsausrüstungsverordnung – EU‑Konformität und Übergangsfrist
Verordnung vom 22.05.2014Zusammenfassung
Die Verordnung 113/2014 ändert die Schiffsausrüstungsverordnung, definiert „Ausrüstung“ nach EU‑Richtlinien und legt ein Inkrafttreten am 4. Dezember 2014 mit einer zweijährigen Übergangsfrist fest.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie5/22/2014XXV
Verkehr
Schwerpunkte
In Kraft ab 04.12.2014
- Die Verordnung definiert den Begriff „Ausrüstung“ nach den EU‑Richtlinien 96/98/EG und 2013/52/EU.
- Das Inkrafttreten ist auf den 4. Dezember 2014 festgelegt.
- Ausrüstungen, die vor dem 4. Dezember 2014 nach dem alten Baumusterzulassungsverfahren hergestellt wurden, dürfen bis zum 4. Dezember 2016 weiterhin verwendet werden.
- Durch die Angleichung an EU‑Standards soll die Sicherheit auf österreichischen Seeschiffen erhöht werden.
Dokumente (PDFs)
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