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Änderung der Umsatzsteuer‑Betrugsbekämpfungsverordnung – Ausnahmen für Metalllieferungen
Verordnung vom 03.06.2014

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2014 ergänzt die Umsatzsteuer‑Betrugsbekämpfungsverordnung: Sie definiert Ausnahmen für bestimmte Metalllieferungen und erlaubt bei Rechnungen unter 5 000 €, dass der Lieferant die Steuerschuld behält. Die Regelung gilt nur für Umsätze nach dem 31. Dezember 2013.
Bundesministerium für Finanzen6/3/2014XXV
Finanzwesen

Schwerpunkte

  • Für bestimmte Metalllieferungen (nach den genannten KN‑Positionen) entfällt die Pflicht, die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger zu übertragen.
  • Liegt das Entgelt der Lieferung unter 5 000 €, kann der Lieferant auf die Steuerschuld‑Verlagerung verzichten; dann bleibt er Steuerschuldner.
  • Die neuen Regelungen gelten nur für Umsätze, die nach dem 31. Dezember 2013 ausgeführt wurden.
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Spindelegger Michael, Dr.

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