Zusammenfassung
Die Verordnung von 2014 richtet an 19 österreichischen Standorten Familiengerichtshilfen ein, die jeweils mehrere Bezirksgerichte betreuen und ab dem 1. Juli 2014 gelten.Bundesministerium für Justiz6/3/2014XXV
Familie
Gerichtswesen
Sozialpolitik
Öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
- Ab dem 1. Juli 2014 wird die Familiengerichtshilfe an 19 ausgewählten Standorten im ganzen Bundesgebiet eingerichtet.
- Jeder Standort übernimmt die Betreuung einer festgelegten Gruppe von Bezirksgerichten, sodass Familien in der jeweiligen Region wohnortnahe Hilfe erhalten.
- Die Verordnung tritt am 1. Juli 2014 in Kraft und ersetzt ältere Regelungen, die zum 30. Juni 2014 endeten.
- Die rechtliche Grundlage der Verordnung ist § 106c Abs. 1 des Außerstreitgesetzes.
Dokumente (PDFs)
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