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Heimarbeitstarif für Kuvertieren, Adressieren, Adjustieren und Verpacken von Waren
Verordnung vom 05.06.2014

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen Heimarbeitstarif für das Kuvertieren, Adressieren, Adjustieren und Verpacken von Waren fest. Sie bestimmt Lohnsätze nach einem bestehenden Kollektivvertrag, fügt einen 10 %‑Unkostenzuschlag hinzu und regelt Urlaub‑ sowie Weihnachtszuschüsse. Der Tarif gilt in ganz Österreich und tritt am 1. April 2014 in Kraft.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz6/5/2014XXV
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das Kuvertieren, Adressieren, Adjustieren und Verpacken von Waren im gesamten Bundesgebiet Österreichs.
  • Die Stückentgelte werden nach dem Kollektivvertrag vom 7. März 2014 für bestimmte Branchen berechnet, wobei ein Stundenlohn von 6,98 € zugrunde liegt.
  • Auf die Stückentgelte wird ein zusätzlicher Unkostenzuschlag von 10 % aufgeschlagen, der gesondert auszuweisen ist.
  • Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration werden nach dem Kollektivvertrag vom 19. November 2002 mit 8 % bzw. 8,67 % des Lohns je nach Dienstjahren gewährt.
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
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