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Heimarbeitstarif für Bürsten- und Pinselherstellung
Verordnung vom 05.06.2014

Zusammenfassung

Festlegung von Arbeitszeiten und Entgelten für Heimarbeiter in der Bürsten- und Pinselherstellung.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz6/5/2014XXV
Wirtschaft
Arbeitsrecht
Verwaltungsorganisation

Schwerpunkte

  • Die Regelung gilt für das gesamte österreichische Bundesgebiet.
  • Es werden spezifische Zeitvorgaben für die Bearbeitung von 1.000 Bündeln verschiedener Bürstentypen (z.B. Glanzbürsten, Besen, Klosettbürsten) festgelegt.
  • Die Entlohnung erfolgt auf Basis eines Stundenlohns von 7,67 Euro für allgemeine Gewerbebetriebe.
  • Für Betriebe der Holzverarbeitenden Industrie gilt ein höherer Stundenlohn von 9,67 Euro.
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
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