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Heimarbeitstarif für die Herstellung von Spielwaren
Verordnung vom 05.06.2014

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen Heimarbeitstarif für die Spielwarenherstellung fest: Stundenlohn 7,67 €, 10 % Zuschlag, gültig in ganz Österreich ab 1. Mai 2014.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz6/5/2014XXV
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet Österreich und für alle Auftraggeberinnen und -geber, die Heimarbeiter/innen in der Spielwarenherstellung beschäftigen.
  • Die Stückentgelte werden mit einem Stundenlohn von 7,67 € berechnet.
  • Auf die berechneten Stückentgelte erhalten die Heimarbeiter/innen einen zusätzlichen Zuschlag von 10 %.
  • Der Tarif tritt am 1. Mai 2014 in Kraft.
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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