Zusammenfassung
Temporäres Fahrverbot für schwere LKW im Karawankentunnel an allen Samstagen vom 28. Juni bis 13. September 2014, 08:00‑14:00 Uhr, mit zahlreichen Ausnahmen für wichtige Transporte und Notfälle.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie6/6/2014XXV
Straßenverkehr
Schwerpunkte
- Ein Fahrverbot gilt an allen Samstagen von 28. Juni 2014 bis 13. September 2014 zwischen 08:00 und 14:00 Uhr für Lastkraftfahrzeuge über 7,5 t im Karawankentunnel.
- Ausgenommen sind Fahrten, die ausschließlich Güter zu Flughäfen, Militärflugplätzen oder im kombinierten Verkehr innerhalb eines 65‑km‑Radius von festgelegten Be‑/Entladehäfen transportieren.
- Weitere Ausnahmen betreffen Transporte von Schlacht‑/Stechvieh, Postsendungen, Druckwerken, Getränkeversorgung, Notfallreparaturen, Abschlepp- und Pannenhilfe, Müllabfuhr, öffentliche Sicherheitsdienste sowie militärische LKW‑Fahrten.
- Zusätzlich sind Fahrten ausgenommen, die frische Lebensmittel (Obst, Gemüse, Milch, Fleisch, Fisch usw.) transportieren; dabei muss ein Frachtbrief oder eine Ladeliste mitgeführt und bei Kontrollen vorgezeigt werden.
Dokumente (PDFs)
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