Zusammenfassung
Die OVVO regelt, welche Informationen über Spender, Organe und schwerwiegende Zwischenfälle an Eurotransplant zu melden sind, um die Rückverfolgbarkeit und Patientensicherheit zu verbessern.Bundesministerium für Gesundheit6/12/2014XXV
Gesundheit
Schwerpunkte
- Entnahmeeinheiten müssen der Stiftung Eurotransplant International detaillierte Informationen zur Charakterisierung von Spendern und Organen unverzüglich übermitteln.
- Für die Rückverfolgbarkeit sind Entnahmeeinheiten verpflichtet, Organ‑Spezifikation, nationale Spender‑Identifikationsnummer, Entnahmedatum und Kontaktdaten zu melden.
- Transplantationszentren müssen die nationale Empfänger‑Identifikationsnummer, das Transplantationsdatum und Kontaktdaten des Zentrums melden.
- Schwerwiegende Zwischenfälle oder unerwünschte Reaktionen sind unverzüglich zu melden; ein erster Bericht muss sofort, ein Abschlussbericht innerhalb von drei Monaten erfolgen.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.