Zusammenfassung
Die Verordnung bestimmt die Studienbeihilfenbehörde als zentrale, leistungsdefinierende Stelle für die Studienförderung im Verantwortungsbereich der Bundesministerin für Bildung und Frauen.Bundesministerium für Bildung und Frauen6/18/2014XXV
Ausbildungsbeihilfe
Gesetzgebungsverfahren
Verwaltungsorganisation
Schwerpunkte
In Kraft ab 19.06.2014
- Die Studienbeihilfenbehörde wird als zentrale Stelle für alle Leistungsangebote im Bereich der Studienförderung bestimmt.
- Damit erhält die Behörde das Recht und die Pflicht, eigenständig Entscheidungen zu treffen und umzusetzen.
- Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft (voraussichtlich 2014‑06‑19).
Dokumente (PDFs)
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