Änderung der Schiffsführerverordnung – neue Prüfungsgebühren & Klarstellungen
Verordnung vom 27.06.2014Zusammenfassung
Die Verordnung 160/2014 ändert die Schiffsführerverordnung: Sie legt neue Prüfungsgebühren fest, ergänzt § 13 um einen neuen Absatz, definiert die Gültigkeit von Kapitänspatenten auf Seeschifffahrtsstraßen und korrigiert Interpunktions‑Fehler in § 15.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie6/27/2014XXV
Wasser
Verkehr
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.07.2014
- Die Prüfungsgebühren für verschiedene Patente werden festgelegt (z. B. € 240 für Kapitänspatent A).
- Ein neuer Absatz (2) wird eingefügt, der das Inkrafttreten von § 10 und § 15 Z 1‑6 zum 1. Juli 2014 regelt.
- § 15 Z 1 wird geändert, um die Gültigkeit von Kapitänspatenten A und B auf Seeschifffahrtsstraßen (z. B. Donau) zu definieren.
- Interpunktions‑Änderungen in § 15 (Ersetzung von Kommas durch Strichpunkte) werden vorgenommen, um die Lesbarkeit zu verbessern.
Dokumente (PDFs)
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