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Änderung der Pauschalierungsverordnung für Land‑ und Forstwirtschaft (Umsatzgrenze 400 000 €)
Verordnung vom 30.06.2014

Zusammenfassung

Die Verordnung 164/2014 ändert die Pauschalierungsregeln für land‑ und forstwirtschaftliche Betriebe: Sie führt eine Umsatzgrenze von 400 000 € ein, legt neue Nachweispflichten fest und passt Schwellenwerte sowie Formulierungen an. Die Änderungen gelten ab dem Steuerjahr 2014.
Bundesministerium für Finanzen6/30/2014XXV
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Schwerpunkte

  • Ein neuer Absatz (1a) legt fest, dass bei einem Jahresumsatz von mehr als 400 000 € in zwei aufeinanderfolgenden Jahren die Pauschalregelung nicht mehr angewendet werden darf, es sei denn, der Betreiber kann die Überschreitung als vorübergehend begründen.
  • Der neue Absatz (3) in § 15 bestimmt, dass die geänderte Fassung ab der Veranlagung für das Kalenderjahr 2014 gilt.
  • Für die Anwendung der 2015er Pauschalierungsverordnung muss der Einheitswert des Betriebs 130 000 € nicht überschreiten.
  • Die Formulierung „21 bis 30 Jahre“ wird in § 5 Abs. 3 durch „über 20 bis 30 Jahre“ ersetzt, um die Altersangaben präziser zu machen.
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Spindelegger Michael, Dr.

ÖVP

Bundesminister für Finanzen
Vizekanzler
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