Allergeninformationsverordnung – Informationspflichten für unverpackte Lebensmittel
Verordnung vom 10.07.2014Zusammenfassung
Die Verordnung regelt, dass Lebensmittelunternehmer unverpackte Lebensmittel mit Allergenen informieren, die Infos leicht zugänglich machen und geschultes Personal einsetzen müssen.Bundesministerium für Gesundheit7/10/2014XXV
Gesundheit
Schwerpunkte
In Kraft ab 13.12.2014
- Lebensmittelunternehmer müssen unverpackte Lebensmittel, die Allergene enthalten, mit klaren Informationen an Endverbraucher weitergeben.
- Die Informationen müssen unaufgefordert, leicht zugänglich und bei Bedarf mündlich durch geschultes Personal bereitgestellt werden.
- Mündliche Auskünfte dürfen nur von Personen erfolgen, die alle drei Jahre geschult wurden; ein Nachweis über die erste Schulung muss innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten vorliegen.
- Alle allergenbezogenen Informationen müssen schriftlich dokumentiert und aufbewahrt werden.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.