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Allergeninformationsverordnung – Informationspflichten für unverpackte Lebensmittel
Verordnung vom 10.07.2014

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt, dass Lebensmittelunternehmer unverpackte Lebensmittel mit Allergenen informieren, die Infos leicht zugänglich machen und geschultes Personal einsetzen müssen.
Bundesministerium für Gesundheit7/10/2014XXV
Gesundheit

Schwerpunkte

In Kraft ab 13.12.2014
  • Lebensmittelunternehmer müssen unverpackte Lebensmittel, die Allergene enthalten, mit klaren Informationen an Endverbraucher weitergeben.
  • Die Informationen müssen unaufgefordert, leicht zugänglich und bei Bedarf mündlich durch geschultes Personal bereitgestellt werden.
  • Mündliche Auskünfte dürfen nur von Personen erfolgen, die alle drei Jahre geschult wurden; ein Nachweis über die erste Schulung muss innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten vorliegen.
  • Alle allergenbezogenen Informationen müssen schriftlich dokumentiert und aufbewahrt werden.
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Stöger Alois, diplômé

SPÖ

Bundesminister für Gesundheit
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