Erweiterung der Luftverkehrsregeln 2010 für Drohnen, Flugmodelle und Wetterballone
Verordnung vom 14.07.2014Zusammenfassung
Die Verordnung von 2014 erweitert die Luftverkehrsregeln 2010 um Regelungen für Flugmodelle, unbemannte Luftfahrzeuge (Drohnen) und meteorologische Ballone. Sie führt Lizenz‑ und Genehmigungspflichten ein, die von der Austro Control GmbH zu erteilen sind.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie7/14/2014XXV
Verkehr
Schwerpunkte
- Der Geltungsbereich der Luftverkehrsregeln wird auf Flugmodelle, Drohnen (Klasse 1) und selbständig im Fluge verwendbare Geräte ausgedehnt.
- Für den Betrieb von Drohnen über 150 m Höhe oder über dicht besiedelten Gebieten, Industrieanlagen bzw. Menschenansammlungen ist eine Bewilligung der Austro Control GmbH erforderlich.
- Der Betrieb von unbemannten Wetterballonen, die ausschließlich meteorologische Zwecke erfüllen, ist nur mit Bewilligung der Austro Control GmbH zulässig.
- Erteilte Bewilligungen können befristet, mit Auflagen versehen und bei Gefährdung des öffentlichen Interesses an der Luftfahrtsicherheit widerrufen werden.
Dokumente (PDFs)
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