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Mitwirkung von Gemeindebediensteten bei der Einheitsbewertung
Verordnung vom 23.07.2014

Zusammenfassung

Änderung der Mitwirkungsregelung für Gemeinden bei der Einheitsbewertung für das Finanzamt Graz-Umgebung.
Bundesministerium für Finanzen7/23/2014XXV
Verwaltung
Wirtschaft
Finanzwesen
Öffentliche Verwaltung

Schwerpunkte

  • Die Verordnung regelt die Mitwirkung von Gemeindebediensteten bei der Einheitsbewertung für das Finanzamt Graz-Umgebung.
  • Bedienstete der Gemeinden Seiersberg und Pirka werden ab dem 1. Jänner 2015 als Organe des Finanzamtes tätig.
  • Für die Gemeinde Pirka ist die Regelung zeitlich begrenzt: Sie gilt ab dem 31. Juli 2014 und endet am 31. Dezember 2015.
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Spindelegger Michael, Dr.

ÖVP

Bundesminister für Finanzen
Vizekanzler
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