<!--[0-->Änderung der Verordnung über Import‑Preisindizes und Kosten‑Ersatz<!--]-->
Änderung der Verordnung über Import‑Preisindizes und Kosten‑Ersatz
Verordnung vom 04.08.2014

Zusammenfassung

Die Verordnung 191/2014 ändert die Regeln zur Erstellung von Import‑Preisindizes, fügt EU‑Bezüge hinzu und legt einen Kosten‑Ersatz von 305 003 Euro für 2014 fest.
Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft8/4/2014XXV
Wirtschaft
Finanzwesen
Information und Informationsverarbeitung

Schwerpunkte

  • Die Verordnung fügt einen neuen Bezug zur EU‑Verordnung Nr. 549/2013 über das europäische System der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen ein.
  • Die Bundesanstalt erhält für das Jahr 2014 einen Kosten‑Ersatz von 305 003 Euro, wobei die Beträge für 2015‑2017 jährlich um 3 % steigen und im Jahr 2017 evaluiert werden.
  • Die Verordnung listet weitere EU‑Verordnungen und das Handelsstatistische Gesetz auf, die bei der Durchführung der Statistik anzuwenden sind.
Image of politician Mitterlehner Reinhold, Dr.

Mitterlehner Reinhold, Dr.

ÖVP

Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.