Änderung der Luftverkehrsbetreiberzeugnis‑Verordnung 2008 (BGBl. II Nr. 200/2014)
Verordnung vom 12.08.2014Zusammenfassung
Die Verordnung von 12. August 2014 ändert die Luftverkehrsbetreiberzeugnis‑Verordnung 2008, fügt neue Abschnitte ein und passt die Regelungen an aktuelle EU‑Vorschriften an.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie8/12/2014XXV
Verkehr
Luftfahrt
Schwerpunkte
- Ein neuer zweiter Abschnitt („Sonstiger Flugbetrieb“) wird nach § 20a eingefügt, in dem besondere Regelungen für bestimmte Luftfahrzeugarten festgelegt werden.
- Der Anwendungsbereich wird erweitert, sodass für nichtgewerbliche Luftfahrzeugarten (Flugzeuge, Hubschrauber, Ballons, Segelflugzeuge) spezielle Flugbetriebsregeln gelten.
- Die EU‑Verordnungen (965/2012, 800/2013) werden für nichtgewerbliche Flugbetriebe ab dem 25. August 2016 verbindlich.
- Für spezialisierte Flugbetriebe (SPO) und den gewerblichen Luftverkehr (CAT) gelten ab dem 21. April 2017 die Vorgaben der EU‑Verordnung 379/2014.
Dokumente (PDFs)
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