Zusammenfassung
Die Verordnung 204/2014 aktualisiert die Fleischuntersuchungsverordnung 2006, indem sie veraltete EU‑Verweise durch aktuelle Regelungen ersetzt und neue Kennzeichnungspflichten für Fleisch einführt.Bundesministerium für Gesundheit8/20/2014XXV
Gesundheit
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Schwerpunkte
- Die Verweisungen auf die veraltete Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 in den Hygienevorschriften für tierische Nebenprodukte werden durch die aktuelle Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 ersetzt.
- Die Bezugnahme auf die alte Verordnung (EG) Nr. 2377/90 zur Festlegung von Höchstmengen für Tierarzneimittelrückstände wird durch die modernere Verordnung (EU) Nr. 37/2010 ersetzt.
- Die Kennzeichnungsvorschriften werden erweitert: ein Genusstauglichkeitskennzeichen muss die Identifikationsnummer des prüfenden Tierarztes enthalten; nicht genussfähiges Fleisch wird mit einem Kreuz gekennzeichnet, und für faschiertes Fleisch ist ein rundes Kennzeichen mit AT‑Nummer vorgeschrieben.
- Weitere Verweise auf die alte Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 werden ebenfalls durch die Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 ersetzt.
Dokumente (PDFs)
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