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Schulmilch‑Höchstpreis‑Verordnung 2014/2015
Verordnung vom 29.08.2014

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für das Schuljahr 2014/2015 zusätzliche Beihilfen und Höchstpreise für Milch und Milcherzeugnisse fest, die an Schülerinnen und Schüler abgegeben werden.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft8/29/2014XXV
Gesundheit
Sozialpolitik
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Schwerpunkte

  • Eine zusätzliche Schulmilch‑Beihilfe wird für den Zeitraum vom 1. August 2014 bis zum 31. Juli 2015 gewährt: 10,38 €/100 kg für Kategorie I und 9,34 €/100 kg für Kategorie II.
  • Für dieselbe Zeit werden Höchstpreise (inkl. USt) für Milch und Milcherzeugnisse festgelegt; Beispiele: 0,50 € pro 0,25 l für warme Milch, 1,02 € pro Liter für andere Aufmachungen.
  • Preisaufschläge werden für Bio‑Milch (+0,12 €/l), bestimmte fermentierte Produkte (+0,20 €/l bzw. +0,90 €/l) und für Automatenlieferungen (+0,40 €/l) festgelegt.
  • Für ESL‑ und UHT‑Milchprodukte werden die Höchstpreise reduziert: –0,08 €/l für Kategorie I a, –0,20 €/l für Kategorie I b und –0,28 €/l für UHT‑Produkte.
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Rupprechter Andrä, Dipl.-Ing.

ÖVP

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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