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Sicherheitsverbesserungen für Aufzüge und Hebeanlagen
Verordnung vom 17.09.2014

Zusammenfassung

Die Verordnung verschärft die Sicherheitsvorschriften für Aufzüge und Hebeanlagen: Sie verlangt regelmäßige Inspektionsberichte, legt umfangreiche Kontrollen für verschiedene Anlagentypen fest und führt neue Melde‑ sowie Fernüberwachungs‑Pflichten ein.
Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft9/17/2014XXV
Bauindustrie und öffentliches Bauwesen

Schwerpunkte

  • Betreiber müssen bei jeder Inspektion einen detaillierten Bericht erstellen und die Ergebnisse im Aufzugs‑ bzw. Anlagenbuch festhalten.
  • Für jede Art von Hebeanlage (Personenaufzüge, Treppenschrägaufzüge, Güteraufzüge, Fahrtreppen, Hubtische) legt die Verordnung konkrete Prüfungen fest, z. B. Türsicherheit, Beleuchtung, Notruf und Haltegenauigkeit.
  • Unfälle und außergewöhnliche Vorfälle müssen unverzüglich der Behörde und der Inspektionsstelle gemeldet werden.
  • Bei einem Notruf muss die Befreiungsmaßnahme innerhalb von 30 Minuten beginnen.
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Mitterlehner Reinhold, Dr.

ÖVP

Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft
Vizekanzler
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