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Verordnung über Herstellung und Verwendung von Nitrit‑Zusatzstoffen
Verordnung vom 24.09.2014

Zusammenfassung

Die Zusatzstoff‑Rahmenverordnung regelt den Umgang, die Lagerung und die Kontrolle von Nitritpökelsalz sowie die Herstellung von Salz‑Nitrit‑Mischungen und trat am 13. Dezember 2014 in Kraft.
Bundesministerium für Gesundheit9/24/2014XXV
Gesundheit

Schwerpunkte

  • Die Zusammensetzung von Nitritpökelsalz ist auf 0,4‑0,6 % Natrium‑/Kaliumnitrit (berechnet als NaNO₂) festgelegt.
  • Nitrite dürfen in Betrieben, die Lebensmittel herstellen, nicht gelagert oder verwendet werden, außer für die Herstellung von Salz‑Nitrit‑Mischungen.
  • Zur Herstellung von Salz‑Nitrit‑Mischungen müssen Nitrite in einem separaten, trockenen und verschlossenen Raum ohne andere Lebensmittel aufbewahrt und abgewogen werden.
  • Hersteller müssen die Zusammensetzung der Mischungen mindestens alle drei Monate von einer autorisierten Prüfstelle testen lassen und die Ergebnisse fünf Jahre lang dokumentieren.
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Oberhauser Sabine, Dr., MAS

SPÖ

Bundesministerin für Gesundheit
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