Zusammenfassung
Die Zusatzstoff‑Rahmenverordnung regelt den Umgang, die Lagerung und die Kontrolle von Nitritpökelsalz sowie die Herstellung von Salz‑Nitrit‑Mischungen und trat am 13. Dezember 2014 in Kraft.Bundesministerium für Gesundheit9/24/2014XXV
Gesundheit
Schwerpunkte
- Die Zusammensetzung von Nitritpökelsalz ist auf 0,4‑0,6 % Natrium‑/Kaliumnitrit (berechnet als NaNO₂) festgelegt.
- Nitrite dürfen in Betrieben, die Lebensmittel herstellen, nicht gelagert oder verwendet werden, außer für die Herstellung von Salz‑Nitrit‑Mischungen.
- Zur Herstellung von Salz‑Nitrit‑Mischungen müssen Nitrite in einem separaten, trockenen und verschlossenen Raum ohne andere Lebensmittel aufbewahrt und abgewogen werden.
- Hersteller müssen die Zusammensetzung der Mischungen mindestens alle drei Monate von einer autorisierten Prüfstelle testen lassen und die Ergebnisse fünf Jahre lang dokumentieren.
Dokumente (PDFs)
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