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Änderung der Suchtgiftverordnung – Kennzeichnung, GHB‑Aufnahme & Formularkorrekturen
Verordnung vom 29.09.2014

Zusammenfassung

Die Verordnung 242/2014 ändert die Suchtgiftverordnung: Sie führt eine Kennzeichnungspflicht für Substitutionsverschreibungen ein, streicht einen Satz in § 22, ergänzt § 35 um neue Absätze und erweitert den Anhang um GHB sowie um Hinweise zu Ester‑Verbindungen.
Bundesministerium für Gesundheit9/29/2014XXV
Gesundheit

Schwerpunkte

  • Die Verschreibung von Substitutionsmedikamenten muss auf einem speziellen Formular erfolgen, das mit dem Hinweis „Substitutions‑Dauerverschreibung“ und einer GHB‑Vignette gekennzeichnet ist.
  • Der letzte Satz im § 22 Abs. 1 wird gestrichen, wodurch diese Vorschrift weniger detailliert wird.
  • Neue Absätze § 35 Abs. 10‑11 regeln das Inkrafttreten der Änderungen (1. Oktober 2014) und die Gültigkeit des bisherigen Formulars bis zum 31. März 2015.
  • Im Anhang IV.1 wird die Substanz Gamma‑Hydroxybuttersäure (GHB) unter bestimmten Bedingungen aufgenommen, zwischen den Zeilen „Fenetyllin“ und „Levamfetamin“.
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Oberhauser Sabine, Dr., MAS

SPÖ

Bundesministerin für Gesundheit
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