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Gewährung von Studienbeihilfe für Kandidat*innen von Zusatzprüfungen (Fachhochschul‑Bachelor)
Verordnung vom 02.10.2014

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2014 stellt Kandidat*innen von Zusatzprüfungen für Fachhochschul‑Bachelorstudiengänge gleich mit regulären Studierenden hinsichtlich der Studienbeihilfe und regelt die Anspruchsdauer, den Nachweis des Studienerfolgs sowie das Inkrafttreten.
Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft10/2/2014XXV
Bildung

Schwerpunkte

  • Kandidat*innen, die zu den Zusatzprüfungen zugelassen sind, werden mit regulären Studierenden gleichgestellt und erhalten damit Anspruch auf Studienbeihilfe.
  • Die Anspruchsdauer beträgt ein Semester, bei mehr als zwei Prüfungsfächern höchstens zwei Semester.
  • Der Anspruch erlischt mit dem Ende der Gleichstellung, einer Zulassung zu einem regulären Studium oder dem Ablauf des Monats, in dem die letzte Zusatzprüfung absolviert wurde.
  • Um die Rückzahlungsverpflichtung zu vermeiden, muss innerhalb einer Frist nachgewiesen werden, dass mindestens die Hälfte der Zusatzprüfungen bestanden wurde.
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Mitterlehner Reinhold, Dr.

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