<!--[0-->Änderung der Auslandsunternehmenseinheiten‑Statistikverordnung (Kostenersatz & Verweise)<!--]-->
Änderung der Auslandsunternehmenseinheiten‑Statistikverordnung (Kostenersatz & Verweise)
Verordnung vom 03.10.2014

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert den Titel und legt in § 14 einen vorläufigen jährlichen Kostenersatz für die Statistik über Auslandsunternehmenseinheiten fest, der von 2013 bis 2018 gestaffelt ist. Zudem wird in § 15 auf EU‑ und nationale Rechtsvorschriften verwiesen.
Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft10/3/2014XXV
Wirtschaft
Finanzwesen
Öffentliche Verwaltung

Schwerpunkte

  • Der Titel der Verordnung wird geändert in „Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über die Statistik der Struktur und Tätigkeit von Auslandsunternehmenseinheiten“.
  • Ein vorläufiger Kostenersatz für die Bundesanstalt wird festgelegt, gestaffelt nach den Jahren 2013 (104 740 €), 2014 (107 851 €), 2015 (111 087 €), 2016 (114 420 €), 2017 (117 853 €) und 2018 (121 389 €).
  • Im Jahr 2018 wird der Kostenersatz einer Evaluierung unterzogen; ab dem Jahr 2019 erfolgt eine neue Festlegung.
  • Die Verordnung enthält Verweise auf EU‑Verordnungen (z. B. EG‑Nr. 716/2007) und weitere nationale Rechtsvorschriften, die bei der Anwendung zu beachten sind.
Image of politician Mitterlehner Reinhold, Dr.

Mitterlehner Reinhold, Dr.

ÖVP

Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft
Vizekanzler
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.