Zusammenfassung
Die Verordnung legt die monatliche Lehrlingsentschädigung im Sportadministrationsberuf fest, definiert Sonderzahlungen und regelt die Überstundenentlohnung, gilt für ganz Österreich und trat am 1. Oktober 2014 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz10/7/2014XXV
Wirtschaft
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Berufsausbildung
Schwerpunkte
- Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Bundesgebiet und richtet sich an alle Lehrberechtigten sowie deren Lehrlinge im Beruf Sportadministration.
- Die monatliche Lehrlingsentschädigung beträgt im 1. Lehrjahr 519,40 €, im 2. Lehrjahr 679,10 € und im 3. Lehrjahr 950,50 €.
- Jeder Lehrling erhält einmal im Jahr einen Urlaubszuschuss und eine Weihnachtsremuneration, jeweils in Höhe einer monatlichen Entschädigung; bei Austritt im laufenden Jahr wird ein anteiliger Betrag gezahlt.
- Für Lehrlinge über 18 Jahre wird die Überstundenentlohnung nach dem Kollektivvertrag KV 77/2014 berechnet, falls kein einschlägiger Facharbeiterlohn vorhanden ist.
Dokumente (PDFs)
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