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Mindestlohntarif für angestellte Tierärzt*innen (2014)
Verordnung vom 07.10.2014

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den neuen Mindestlohntarif für angestellte Tierärzt*innen in Österreich fest, definiert Gehälter, Zulagen und Sonderzahlungen und tritt am 1. Oktober 2014 in Kraft.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz10/7/2014XXV
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für die gesamte Republik Österreich und richtet sich an alle angestellten Tierärzt*innen sowie an Tierärztegesellschaften.
  • Monatliches Bruttogehalt: € 2.160,40 für das 1. und 2. Berufsjahr; ab dem 3. Berufsjahr € 2.423,90; im ersten Berufshalbjahr € 2.002,20.
  • Zusätzliche Zulagen: Schmutzzulage von € 73,82 pro Monat und eine Vergütung von mindestens € 1,63 pro Stunde für Rufbereitschaft.
  • Jährliche Sonderzahlungen: eine Weihnachts- und eine Urlaubsremuneration in Höhe eines Monatsgehalts, fällig am 1. Dezember bzw. spätestens am 1. Juni.
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
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