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Änderung der Leistungs‑ und Strukturstatistik‑Verordnung 2014
Verordnung vom 15.10.2014

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2014 ändert die Leistungs‑ und Strukturstatistik‑Verordnung, definiert neue statistische Einheiten, legt Meldepflichten, Schwellenwerte und Kosten‑Erstattungen fest und richtet sich nach EU‑Statistikstandards.
Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft10/15/2014XXV
Wirtschaft
Verwaltungsrecht
Verwaltungsorganisation

Schwerpunkte

  • Der Titel der Verordnung wird aktualisiert, um die Zuständigkeiten mehrerer Ministerien zu verdeutlichen.
  • Die Verordnung definiert neue statistische Einheiten: Unternehmen, Arbeitsgemeinschaften, öffentliche Körperschaften und Verbände, die nun alle als „Einheiten“ zusammengefasst werden.
  • Eine Arbeitsgemeinschaft ist ein vertraglich verbundener Zusammenschluss mehrerer Unternehmen; ein Verband ist ein Zusammenschluss mehrerer öffentlicher Körperschaften, beide mit dem Ziel, wirtschaftliche Tätigkeiten eigenständig und gewinnorientiert auszuüben.
  • Referenzen auf frühere Paragraphen werden von „b“ zu „c“ geändert, um die aktuelle Fassung der Rechtsgrundlagen widerzuspiegeln.
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Mitterlehner Reinhold, Dr.

ÖVP

Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft
Vizekanzler
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