Zusammenfassung
Die Verordnung von 2014 ändert die Leistungs‑ und Strukturstatistik‑Verordnung, definiert neue statistische Einheiten, legt Meldepflichten, Schwellenwerte und Kosten‑Erstattungen fest und richtet sich nach EU‑Statistikstandards.Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft10/15/2014XXV
Wirtschaft
Verwaltungsrecht
Verwaltungsorganisation
Schwerpunkte
- Der Titel der Verordnung wird aktualisiert, um die Zuständigkeiten mehrerer Ministerien zu verdeutlichen.
- Die Verordnung definiert neue statistische Einheiten: Unternehmen, Arbeitsgemeinschaften, öffentliche Körperschaften und Verbände, die nun alle als „Einheiten“ zusammengefasst werden.
- Eine Arbeitsgemeinschaft ist ein vertraglich verbundener Zusammenschluss mehrerer Unternehmen; ein Verband ist ein Zusammenschluss mehrerer öffentlicher Körperschaften, beide mit dem Ziel, wirtschaftliche Tätigkeiten eigenständig und gewinnorientiert auszuüben.
- Referenzen auf frühere Paragraphen werden von „b“ zu „c“ geändert, um die aktuelle Fassung der Rechtsgrundlagen widerzuspiegeln.
Dokumente (PDFs)
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