Änderung der Kraftstoffverordnung 2012 – Einführung von Superethanol E85 & Nachhaltigkeitsnachweis
Verordnung vom 16.10.2014Zusammenfassung
Die Verordnung führt neue Biokraftstoff‑Kategorien ein, definiert strengere Nachhaltigkeitsnachweise und legt Berechnungsregeln für Treibhausgasminderungen fest.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft10/16/2014XXV
Umwelt
Energie
Schwerpunkte
In Kraft ab 16.10.2014
- Die Verordnung definiert „Superethanol E85“ als ein Bioethanol‑Gemisch mit 70–85 % Ethanolgehalt, das in einem Steuerlager hergestellt wird.
- Neue Begriffe wie „Tatsächlicher Wert“, „Typischer Wert“, „Standardwert“, „Zertifizierungssystem“, „Kontrollstelle“ und „Betriebszustand“ werden eingeführt, um die Nachhaltigkeit von Biokraftstoffen zu bewerten.
- Die Gültigkeit von Ottokraftstoffen mit max. 10 % Bioethanol wird von 1. Jänner 2009 auf 1. Jänner 2013 verschoben.
- Hersteller von Biokraftstoffen müssen künftig den lückenlosen Nachweis der Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterien über ein Massenbilanzsystem erbringen.
Dokumente (PDFs)
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