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Bundeshaftungsobergrenzenverordnung 2015 – Festlegung der außerbudgetären Einheiten
Verordnung vom 29.10.2014

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, welche außerbudgetären Einheiten dem Bundessektor im Jahr 2015 zugeordnet werden und listet über 160 Institutionen, Fonds und Gesellschaften auf.
Bundesministerium für Finanzen10/29/2014XXV
Finanzwesen

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert den Zweck, nämlich die Festlegung der außerbudgetären Einheiten des Bundes für das Jahr 2015.
  • Der Geltungsbereich umfasst alle außerbudgetären Einheiten, die dem Sektor Staat zugeordnet sind und in die Haftungsobergrenzen des Bundes einbezogen werden.
  • In der Verordnung werden über 160 konkrete Institutionen, Fonds und Gesellschaften aufgeführt – etwa die Agentur für Qualitätssicherung, das Arbeitsmarktservice, zahlreiche Universitäten, Kultur‑ und Sporteinrichtungen sowie verschiedene Finanz‑ und Förderfonds.
  • Die Verordnung tritt am 31. Oktober 2014 in Kraft und gilt für das gesamte Kalenderjahr 2015.
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Schelling Johann Georg, Dr.

ÖVP

Bundesminister für Finanzen
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