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Änderung der Verordnung zu Dienstausweisen (2014)
Verordnung vom 18.02.2014

Zusammenfassung

Die Verordnung 27/2014 ändert die Regelungen für Dienstausweise: Sie legt ein einheitliches Logo und festgelegte Behördennamen fest und tritt am 1. Januar 2014 in Kraft.
Bundesministerium für Finanzen2/18/2014XXV
Verwaltungsrecht
Verwaltungsorganisation

Schwerpunkte

  • Das Logo und der Schriftzug auf Dienstausweisen dürfen nur das offizielle Logo des Bundesministeriums für Finanzen oder den Schriftzug „Bundesfinanzgericht“ zeigen.
  • Für die Bezeichnung der Behörde auf dem Dienstausweis sind folgende Namen zulässig: Bundesfinanzakademie, Bundesfinanzgericht, Bundesministerium für Finanzen, Central Liaison Office, Finanzamt, Finanzpolizei, Finanzprokuratur, Großbetriebsprüfung, Steuerfahndung und Zollamt.
  • Ein neuer Absatz (6) wird in § 13 eingefügt, der die vorgenannten Änderungen zu Logo und Bezeichnung verbindlich macht und mit dem 1. Januar 2014 in Kraft tritt.
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Spindelegger Michael, Dr.

ÖVP

Bundesminister für Finanzen
Vizekanzler
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