Sonderstützungsmaßnahmen für Obst‑ und Gemüserzeuger wegen russischer Importsperren
Verordnung vom 30.10.2014Zusammenfassung
Die Verordnung vom 18. August 2014 regelt befristete finanzielle Unterstützungsmaßnahmen für Obst‑ und Gemüseerzeuger, die wegen russischer Importbeschränkungen Marktstörungen ausgesetzt sind.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft10/30/2014XXV
Umwelt
Finanzen
Marktordnung
Agrarwirtschaft
Schwerpunkte
- Die Verordnung legt den Anwendungsbereich fest: Sie gilt für alle Maßnahmen, die wegen Importbeschränkungen nach Russland für bestimmte Obst‑ und Gemüsesorten ergriffen werden.
- Zuständig für die Durchführung ist die Marktordnungs‑ und Interventionsstelle „Agrarmarkt Austria“ (AMA).
- Erzeuger müssen ihre geplanten Maßnahmen über standardisierte Formblätter bei der AMA melden, die Art, Menge und Fläche der betroffenen Produkte angeben.
- Teilnahme ist sowohl für Mitglieder von anerkannten Erzeugerorganisationen als auch für Nichtmitglieder möglich; Letztere können bei Marktrücknahmen nur über Verträge mit einer Organisation teilnehmen.
Dokumente (PDFs)
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