Zusammenfassung
Die Novelle 279/2014 erweitert die Rindertuberkulose‑Verordnung: Sie führt Sonderuntersuchungsgebiete, definiert Kontaktbestände, legt gestufte Testverfahren fest und erlaubt die Nutzung von ermolkener Milch für Kompost oder Biogas, wenn keine offene Tuberkulose vorliegt.Bundesministerium für Gesundheit11/7/2014XXV
Gesundheit
Veterinärwesen
Lebensmittelsicherheit
Schwerpunkte
- Ein neues „Tbc‑Sonderuntersuchungsgebiet“ wird eingerichtet, in dem alle Rinder über sechs Monate während eines festgelegten Zeitraums einem Tuberkulose‑Test unterzogen werden müssen.
- Die Verordnung definiert den Begriff „Kontaktbestand“ als Tiere, die direkten Kontakt zu einem infizierten Bestand hatten.
- Bei der Fleischuntersuchung werden Tiere, bei denen pathologisch‑anatomische Befunde auf Tuberkulose hindeuten und die PCR‑Untersuchung kein negatives Ergebnis liefert, als verdächtig eingestuft.
- Ermolkene Milch aus betroffenen Beständen darf, wenn kein Hinweis auf eine offene Tuberkuloseform besteht, nach behördlicher Genehmigung ohne weitere Behandlung kompostiert oder zur Biogaserzeugung genutzt werden.
Dokumente (PDFs)
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