Zusammenfassung
Die Verordnung führt EU‑Richtlinien zur Anerkennung ärztlicher Qualifikationen in Österreich ein, regelt die automatische Anerkennung von Ausbildungsnachweisen aus der EU, dem EWR und der Schweiz und definiert Sonderregelungen für bestimmte Länder.Bundesministerium für Gesundheit11/11/2014XXV
Gesundheit
Berufsrecht
Schwerpunkte
- Die Verordnung setzt das Unionsrecht um, indem sie die Richtlinie 2005/36/EG in nationales Recht überführt.
- Grund- und Fachausbildungsnachweise aus allen EU‑Mitgliedstaaten, dem EWR‑Abkommen oder der Schweiz werden automatisch anerkannt, wenn sie von der zuständigen Stelle ausgestellt wurden.
- Für Ärzte aus einzelnen Ländern (z. B. Deutschland, Tschechien, Estland, Slowenien, Spanien, Italien) gelten spezielle Übergangs‑ und Nachweisregelungen, die an historische Ausbildungssysteme angepasst sind.
- Die Verordnung erkennt auch Qualifikationen aus ehemaligen Ostblock‑Staaten (Sowjetunion, Jugoslawien, Tschechoslowakei, DDR) an, sofern die Ärzte in den letzten fünf Jahren mindestens drei Jahre tatsächlich in einem EU‑/EWR‑Land tätig waren.
Dokumente (PDFs)
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