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Änderung der Ökostrom‑Einspeisetarifverordnung 2012 – neue Förderungen für Photovoltaik
Verordnung vom 11.11.2014

Zusammenfassung

Die Verordnung 285/2014 ergänzt die Ökostrom‑Einspeisetarifverordnung 2012 um eine Teilförderung von 30 % der Investitionskosten (max. 200 €/kW) für Photovoltaikanlagen und legt einen Einspeisetarif von 11,5 Cent/kWh für Anlagen zwischen 5 kW und 200 kW fest. Außerdem wird die Formulierung zu „gebäude‑ und fassadenintegriert“ geändert; das Inkrafttreten erfolgt am 1. Jänner 2015.
Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft11/11/2014XXV
Energie

Schwerpunkte

  • Für Photovoltaikanlagen wird ein Zuschuss von 30 % der Investitionskosten gewährt, maximal jedoch 200 €/kW.
  • Der Einspeisetarif für PV‑Anlagen zwischen 5 kW und 200 kW beträgt 11,5 Cent/kWh, wenn die Anlage an oder auf einem Gebäude installiert ist.
  • Der Ausdruck „gebäudeintegriert“ wird zu „gebäude‑ und fassadenintegriert“ geändert, um auch Fassadenanlagen einzubeziehen.
  • Der Ausdruck „einer baulichen Anlage“ wird zu „einem Gebäude“ geändert, um die Formulierung zu vereinfachen.
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Mitterlehner Reinhold, Dr.

ÖVP

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