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Mindestlohntarif für Hausbetreuer/innen in Österreich
Verordnung vom 13.11.2014

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen flächendeckenden Mindestlohntarif für Hausbetreuer/innen in Österreich fest, mit drei Lohnstufen (9,48 €, 10,54 €, 13,82 € pro Stunde) und zusätzlichen Zuschlägen sowie jährlichen Urlaubs‑ und Weihnachtszuschüssen. Der Tarif gilt seit dem 1. Januar 2015 für das gesamte Bundesgebiet.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/13/2014XXV
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet und für alle Hausbetreuer/innen, die Reinigung, Wartung, Aufsicht oder Bedienung von Anlagen ausführen und nicht Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Organisation sind.
  • Es gibt drei Lohngruppen: Gruppe 1 mit 9,48 €, Gruppe 2 mit 10,54 € und Gruppe 3 mit 13,82 € pro Stunde; für Tätigkeiten nach Entlohnungsschema B wird ein Aufschlag von 7 % auf den jeweiligen Gruppensatz gewährt.
  • Jährlich erhalten die Beschäftigten einen Urlaubszuschuss in Höhe des Mai‑Lohns und eine Weihnachtsremuneration in Höhe des November‑Lohns, mindestens jedoch ein Zwölftel des Jahresbezugs; beide Zahlungen müssen bis spätestens 30. November bzw. vor Urlaubsantritt ausgezahlt werden.
  • Der Arbeitgeber muss notwendiges Arbeitsmaterial, Schutzkleidung und Werkzeuge bereitstellen; Fahrzeiten (außer dem reinen Weg zur Arbeit) werden als Arbeitszeit vergütet und Mobiltelefonkosten werden erstattet.
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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