Zusammenfassung
Die Verordnung legt seit dem 1. Jänner 2015 einen einheitlichen Mindestlohntarif für Personen fest, die in Wien Anlagen und Einrichtungen von Liegenschaften betreuen und bedienen. Sie definiert Pauschalbeträge und Stundenlöhne für Aufzugswartung, Grünflächenpflege, Heizungsanlagen und Freizeitbereiche sowie Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/18/2014XXV
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das Bundesland Wien und für Personen, die mit der Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften beauftragt sind, wenn ihr Arbeitgeber nicht Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft ist.
- Für die Betreuung von Aufzügen erhalten die Betroffenen einen monatlichen Pauschalbetrag von 93,48 €, der ab dem achten Stockwerk um 6,71 € pro zusätzlichem Stockwerk steigt.
- Für die Betreuung von Terrassen‑, Hallen‑ und Saunabädern wird ein monatlicher Pauschalbetrag nach einem Stundenlohn von 13,82 € (Sonntags‑/Feiertagsverdopplung) berechnet; für Hobby‑ und Spielräume gilt ein Stundenlohn von 8,93 €.
- Für Grünflächen werden Entgelte pro Quadratmeter für Reinigung (0,3122 €), Bewässerung (0,3235 €) und maschinelles Mähen (0,5576 €) festgelegt; für die Pflege von Bäumen, Sträuchern etc. wird ein Stundenlohn von 10,17 € zugrunde gelegt.
Dokumente (PDFs)
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