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Mindestlohn für Hausbesorger in Wien
Verordnung vom 18.11.2014

Zusammenfassung

Diese Verordnung legt die Mindestlöhne für Hausbesorger in Wien fest. Sie regelt Entgelte für Reinigungsarbeiten, Sonderleistungen und Zuschläge.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/18/2014XXV
Wirtschaft
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Wohnungspolitik

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.01.2015
  • Die Regelung gilt ausschließlich für das Bundesland Wien.
  • Die Grundvergütung berechnet sich nach der Quadratmeterzahl der genutzten Wohn- oder Geschäftsflächen.
  • Für die benötigten Reinigungsmaterialien wird ein zusätzlicher Zuschlag von 15 % auf das Entgelt gewährt.
  • Spezielle Aufgaben wie das Öffnen von Toren in der Nacht oder die Betreuung von Waschmaschinen werden mit festen Pauschalen oder Zuschlägen vergütet.
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
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