Zusammenfassung
Diese Verordnung legt die Mindestlöhne für Hausbesorger in Wien fest. Sie regelt Entgelte für Reinigungsarbeiten, Sonderleistungen und Zuschläge.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/18/2014XXV
Wirtschaft
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Wohnungspolitik
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.2015
- Die Regelung gilt ausschließlich für das Bundesland Wien.
- Die Grundvergütung berechnet sich nach der Quadratmeterzahl der genutzten Wohn- oder Geschäftsflächen.
- Für die benötigten Reinigungsmaterialien wird ein zusätzlicher Zuschlag von 15 % auf das Entgelt gewährt.
- Spezielle Aufgaben wie das Öffnen von Toren in der Nacht oder die Betreuung von Waschmaschinen werden mit festen Pauschalen oder Zuschlägen vergütet.
Dokumente (PDFs)
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