Zusammenfassung
Die Bezirksgerichte‑Verordnung 2015 ordnet die Gemeinden in der Steiermark neuen Bezirksgerichten zu, tritt am 1. Jänner 2015 in Kraft und ersetzt die Regelung von 2012.Bundesministerium für Justiz11/19/2014XXV
Gerichtswesen
Schwerpunkte
- Die Verordnung beruht auf § 8 Abs. 5 lit. d des Übergangsgesetzes, das die Bundesregierung ermächtigt, Zuständigkeiten von Bezirksgerichten zu regeln.
- Die Verordnung tritt am 1. Jänner 2015 in Kraft und legt damit den Stichtag für die neue Zuordnung von Gemeinden zu Bezirksgerichten fest.
- Die frühere Bezirksgerichte‑Verordnung von 2012 verliert am 31. Dezember 2014 ihre Gültigkeit.
- Fünfzehn Bezirksgerichte werden benannt, jeweils mit einer detaillierten Auflistung der zugehörigen Gemeinden.
Dokumente (PDFs)
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