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Mindestlohntarif für im Haushalt Beschäftigte (gültig ab 01‑01‑2015)
Verordnung vom 21.11.2014

Zusammenfassung

Die Verordnung legt seit dem 1. Jänner 2015 den Mindestlohntarif für alle im Haushalt beschäftigten Arbeitnehmer*innen in Österreich fest. Sie definiert unterschiedliche Lohnstufen nach Berufsjahren und Qualifikation sowie diverse Zuschläge (Nachtarbeit, Kinderbetreuung, etc.). Zusätzlich regelt sie natürliche Bezüge, Weihnachtsremuneration, Urlaubszuschuss und Abrechnungsanforderungen.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/21/2014XXV
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für alle Arbeitnehmer*innen, die in privaten Haushalten in Österreich beschäftigt sind.
  • Die Mindestlöhne werden nach Berufsjahr (1‑5, 6‑10, ab 11) und Qualifikationsstufe (a = keine Ausbildung, b = einjährige Fachschule/Kochkurs, c = zweijährige Ausbildung/Lehre) gestaffelt.
  • Wird dem Arbeitnehmer keine Unterkunft oder Verpflegung gewährt, muss das Unternehmen diese Leistungen in Geld nach einem festgelegten Satz auszahlen.
  • Für die Betreuung von Kindern im Haushalt erhalten Arbeitnehmer*innen einen Zuschlag von 80 € für das erste Kind und 52 € für jedes weitere Kind pro Monat; bei Teilzeit werden entsprechende Stunden‑Zuschläge gezahlt.
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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