Zusammenfassung
Die Verordnung legt seit dem 1. Jänner 2015 den Mindestlohntarif für alle im Haushalt beschäftigten Arbeitnehmer*innen in Österreich fest. Sie definiert unterschiedliche Lohnstufen nach Berufsjahren und Qualifikation sowie diverse Zuschläge (Nachtarbeit, Kinderbetreuung, etc.). Zusätzlich regelt sie natürliche Bezüge, Weihnachtsremuneration, Urlaubszuschuss und Abrechnungsanforderungen.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/21/2014XXV
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für alle Arbeitnehmer*innen, die in privaten Haushalten in Österreich beschäftigt sind.
- Die Mindestlöhne werden nach Berufsjahr (1‑5, 6‑10, ab 11) und Qualifikationsstufe (a = keine Ausbildung, b = einjährige Fachschule/Kochkurs, c = zweijährige Ausbildung/Lehre) gestaffelt.
- Wird dem Arbeitnehmer keine Unterkunft oder Verpflegung gewährt, muss das Unternehmen diese Leistungen in Geld nach einem festgelegten Satz auszahlen.
- Für die Betreuung von Kindern im Haushalt erhalten Arbeitnehmer*innen einen Zuschlag von 80 € für das erste Kind und 52 € für jedes weitere Kind pro Monat; bei Teilzeit werden entsprechende Stunden‑Zuschläge gezahlt.
Dokumente (PDFs)
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