Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Mindestlohntarif für die Betreuung von Anlagen und Einrichtungen in Vorarlberg fest, gilt ab 1. Jänner 2015 und definiert Pauschalbeträge sowie Stundenlöhne für verschiedene Tätigkeiten.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/26/2014XXV
Wohnen
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Gewerbeaufsicht
Schwerpunkte
- Der Mindestlohntarif gilt im Bundesland Vorarlberg für Personen, die mit der Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften beauftragt sind, sofern kein Kollektivvertrag existiert.
- Für die Betreuung von Aufzügen erhalten die genannten Personen eine Pauschale von 90,32 € für bis zu vier Geschosse und 5,62 € pro weiterem Geschoss.
- Für die Betreuung von Terrassen‑, Hallen‑ und Saunen wird ein monatlicher Pauschalbetrag nach tatsächlicher Arbeitsleistung berechnet; an Sonn‑ und Feiertagen wird das Doppelte des Stundenlohns gezahlt.
- Für Grünflächen werden 0,3135 € pro Quadratmeter für Reinigung bzw. Bewässern und 0,4478 € für maschinelles Mähen berechnet; weitere Arbeiten werden nach einem Stundenlohn von 10,65 € vergütet.
Dokumente (PDFs)
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