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Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Tirol (BGBl. 2014)
Verordnung vom 26.11.2014

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen verbindlichen Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Tirol fest, definiert konkrete Entgelte pro Quadratmeter, Zuschläge und Sonderzahlungen. Der Tarif gilt ab dem 1. Jänner 2015.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/26/2014XXV
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das Bundesland Tirol und für alle Hausbesorger/innen, die dem Hausbesorgergesetz unterliegen.
  • Das monatliche Grundentgelt beträgt 0,2508 € pro Quadratmeter Nutzfläche und 0,4736 € pro Quadratmeter Gehsteigfläche; zusätzlich gibt es einen Materialkosten‑Zuschlag von 20 %.
  • Für besondere Leistungen wie Fassaden‑ oder Aufzugsarbeiten wird ein zusätzliches Entgelt festgelegt, das nach Fertigstellung bzw. anteilig bei langen Sanierungszeiten gezahlt wird.
  • Hausbesorger erhalten jährlich einen Urlaubszuschuss und eine Weihnachtsremuneration, jeweils in Höhe des jeweiligen Monatsgehalts (mindestens ein Zwölftel des Jahresbezugs).
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
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